Steuerberaterkammer Südbaden
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Mittlerweile ist bei der Grundsteuerreform der ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehene Veranlagungszeitraum beinahe abgelaufen. Angesichts sehr niedriger Abgabequoten und vielerlei in der Praxis auftauchenden Zweifelsfällen ist aktuell davon auszugehen, dass das Thema Grundsteuerreform den Berufsstand der Steuerberater noch länger beschäftigen wird. Dies trifft auch auf Baden-Württemberg zu, da z. B. die Informationsschreiben für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft erst im Oktober versandt werden sollen. Auch durch den Ende Juli veröffentlichten Anwendungserlass ergeben sich für das Grundvermögen nähere Konkretisierungen.
Im Rahmen des Seminars sollen daher anhand des erst Ende Juli veröffentlichten Anwendungserlasses Lösungen für komplexere Fallbeispiele des Grundvermögens in Baden-Württemberg aufgezeigt werden. Neben der konzeptionellen Betrachtung soll auch auf die formulartechnische Erfassung und die Konsequenzen für die Berechnung eingegangen werden.
Als weiterer Schwerpunkt des Seminars ist eine ausführliche Darstellung der Vorschriften für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vorgesehen, die bundesweit im Grundsatz identisch sind. Gerade aufgrund der vielen „inaktiven“ land- und forstwirtschaftlichen Betriebe hat das Thema eine hohe Breitenwirkung und weist eine höhere Komplexität wie zum Beispiel das Bewertungsverfahren für das Grundvermögen in Baden-Württemberg auf. Fallbeispiele und deren formulartechnische Erfassung runden den Seminarinhalt ab.