Steuerberaterkammer Südbaden
Wentzingerstraße 19
79106 Freiburg
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Mandanten erwarten von ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater eine umfassende Beratung, können jedoch oft schwer einschätzen, wann diese erforderlich ist und ob sie sich lohnt. Der BGH verpflichtet Steuerberaterinnen und Steuerberater, Mandanten über steuerliche Regelungen und Änderungen aufzuklären, damit wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen getroffen werden und der gewünschte steuerliche Erfolg eintritt – andernfalls besteht Haftungsrisiko. Zur Vermeidung von Haftungsfallen nehmen wir wichtige Belehrungen schriftlich vor. Diese Pflicht kann der Berater als Chance nutzen. Der Mandant kann dann in Ruhe entscheiden, ob er eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen will. Aufgrund der Dynamik des Steuerrechts müssen ständig neue Belehrungsschreiben erstellt werden und bestehende Belehrungsschreiben an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. In diesem Online live Seminar besprechen wir neue Belehrungsschreiben zu praxisrelevanten Themen und geben Ihnen das Rüstzeug für die qualifizierte Erstberatung.