Steuerberaterkammer Südbaden
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Mit der Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Hotel- und Pensionsumsätze hatte der Gesetzgeber viele Abgrenzungsprobleme für diese Branche geschaffen. Zu nennen sind z. B. die Sauna- und Parkplatznutzung. Mit der Wiedereinführung des Regelsteuersatzes zum 1. Januar 2024 auf Restaurationsumsätze haben sich die Schwerpunkte auch in der Gastronomie wieder verschoben. Die Einzelprobleme werden praxisgerecht besprochen.
Die Reform der Gutscheinbesteuerung in der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2019 hat für die Branche des Hotel- und Gaststättengewerbes besondere Bedeutung. Häufig werden Gutscheine ausgegeben, die dann z. B. als Geschenke weitergegeben werden. Es stellt sich dann die Frage, ob der Gutschein schon bei der Ausgabe zu versteuern ist oder erst bei der Einlösung eine Versteuerung erfolgt.
Schließlich kommen weitere Einzelprobleme der Branche nicht zu kurz. Bei der Übernahme von Hoteloder Gaststättenbetrieben stellt sich die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt. Dieses Problem wird anhand der aktuellen Rechtsprechung des BFH behandelt. Im Bereich der Besteuerung der Reiseleistungen ergeben sich aufgrund der BFH-Rechtsprechung ebenfalls neue Aspekte, die erörtert werden.
Die Hotel- und Gaststättenbranche betreibt ihr Gewerbe in öffentlich zugänglichen Räumen, so dass die Finanzbehörde im Rahmen einer Umsatzsteuernachschau leichter und unkomplizierter Zutritt als in anderen Betrieben hat. Daher werden auch die Befugnisse der Finanzbehörde im Rahmen einer Umsatzsteuernachschau besprochen.