Steuerberaterkammer Südbaden
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12.11.2024 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Wie gewohnt und doch immer wieder anders: Auch dieses Jahr präsentiert Ihnen die Veranstaltung „Steuerberatung zum Jahreswechsel“ das gesamte Steuerrecht eines Jahres in einem Seminar! Nachdem der Steuergesetzgeber im ersten Halbjahr 2024 zunächst noch das zum Jahreswechsel 2023/2024 nicht mehr rechtzeitig verabschiedete
Wachstumschancengesetz abarbeiten musste, läuft die Gesetzgebungsmaschinerie zwischenzeitlich weiter auf Hochtouren. So wird das JStG 2024, das zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung im Entwurf vorliegt, mit vielen Änderungen auch langjährige Baustellen angehen und ggf. noch im Wachstumschancengesetz gescheiterte Vorhaben umsetzen. Parallel dazu gibt es den Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Zahlreiche Änderungen kommen hier auf die Praxis zu. Weitere Änderungsgesetze sind in der Pipeline; z. B. soll die Bürokratieentlastung wieder einmal vorangetrieben werden. Daneben haben aber auch die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung wieder zahlreiche neue Akzente gesetzt. In unserem Seminar werden Sie erfahren, welche Änderung ab wann gilt, was zum Jahresende 2024 noch zu regeln und mit den Mandanten zu besprechen ist und welche Auswirkungen sich für die Steuererklärungen für das Jahr 2024 ergeben und auch was ab 2025 gilt!
Mit Blick auf das BMF-Schreiben zur „Umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten“ vom 29.04.2024 können wir Ihnen keine Aufzeichnung zur Verfügung stellen.