Steuerberaterkammer Südbaden
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79106 Freiburg
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11.11.2024 | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Dieses neu konzipierte Seminar beinhaltet zwei Komponenten: Bezüglich des seit 01.08.2022 eingerichteten „Gemeinsamen Registerportals der Länder“ (mit kostenlosem Zugriff auf alle Handelsregisterdaten ohne jegliche Identifizierung) gilt es, die Anforderungen und Risiken, aber auch die Informationsmöglichkeiten zu erkennen und gerade für kleinere Mandanten daraus abzuleiten, wie man – insbesondere bei Sachgründungen, Ausgliederungen, Einbringungen, Formwechseln und Verschmelzungen – die Offenlegung sensibler Daten minimieren und dabei trotzdem die Anforderungen des Registergerichts erfüllen kann. Anhand von Online-Registerzugriffen und Beispielsfällen werden Problemstellungen und Handlungsoptionen aufgezeigt.
Zum anderen bieten die Softwarehersteller für die Offenlegung der Jahresabschlüsse von kleinen Kapitalgesellschaften im Unternehmensregister für die reine Datenübermittlung mittlerweile gute Tools und Eingabeunterstützungen, der rechtliche Rahmen und die daraus resultierenden Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten bleibt aber häufig ausgeklammert. Der zweite Teil des Seminars zielt daher darauf ab, die gesetzlichen Anforderungen zu besprechen und dahingehend auslegen und einschätzen zu können, dass einerseits alle verpflichtend geforderten Angaben in den Offenlegungsunterlagen enthalten sind, andererseits aber der Offenlegungsumfang konsequent auf das Mindestmaß beschränkt bleibt.