Steuerberaterkammer Südbaden
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16.10.2024 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
2024 – Das MoPeG-Jahr! Mit einer der größten Zivilrechtsreformen der letzten Jahrzehnte hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht gründlich aufgemischt. Auch vor dem Steuerrecht machen diese Änderungen nicht Halt. Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz hat der Gesetzgeber gerade noch rechtzeitig vor dem Jahresbeginn 2024 die Steuerfolgen gesetzlich geregelt. Dabei geht es einerseits um Fiktionen, um das bisherige Gesamthandsvermögen für steuerliche Zwecke (fiktiv) weiterleben zu lassen, andererseits aber auch um umfangreiche verfahrensrechtliche Änderungen für rechtsfähige Personengesellschaften. Diese Neuerungen gilt es zu betrachten. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden weitere Korrekturen für Mitunternehmerschaften vorgenommen.
Auch aus der Rechtsprechung heraus zeigt sich für Personengesellschaftsmandate wieder ein erheblicher neuer Beratungsbedarf. Zu nennen ist hier vor allem der wegweisende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur erweiterten Auslegung des § 6 Abs. 5 EStG, also zur Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften. Die Rechtsprechung wird aktuell gesetzgeberisch umgesetzt.
Unser Seminar stellt die aktuellen Entwicklungen ergänzt um Fragestellungen aus der täglichen Praxis des Referenten dar.