Verpackungsgesetz: Was Sie als Steuerberater/in von verpackungsrechtlichen Vorschriften wissen müssen

Informationen:

Seminarnummer:
Verpackung 9545
Referent(en):
Georg Schmidt
Ort/Anschrift:
Online live Seminar, digitaler Seminarraum
Kategorien:
Seminare, Berater, Mitarbeiter
Termine:
19.11.2024 14:00 Uhr  – 17:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
185,00 €
Bitte melden Sie sich am System an, um das Seminar zu buchen.

Beschreibung

Die Anforderungen des Gesetzgebers an die Leistungsfähigkeit und Kompetenz von Steuerberater/-innen im Blick auf die Durchführung verpackungsrechtlicher Prüfungen steigen nahezu jährlich. Dazu kommt ein ständig zunehmender Beratungsbedarf bei Mandanten, die mit verpackten Waren zu tun haben – was mit Ausnahme von reinen Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen nahezu alle betrifft. Ist beispielsweise wirklich allen Wirtschaftsakteuren bewusst, dass es bereits seit dem 1. Juli 2022 eine
Registrierungspflicht sämtlicher Verpackungsarten bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gibt – also von der Brötchentüte über den Margarinebecher zur Holzkiste für Maschinenteile bis zur Stretchfolie und der Europalette? Ziel des Seminars ist daher nicht nur die Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen und Definitionen
des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG), sondern auch die Entwicklung eines praktischen Verständnisses für die Zusammenhänge, um eine adäquate Beratung gewährleisten zu können. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass sich neben den bei Rechtsverstößen üblichen Ordnungsgeldern inzwischen die Verletzung verpackungsrechtlicher Vorschriften zu einem Hauptgegenstand kostspieliger wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen entwickelt hat.
Darüber hinaus befassen wir uns mit dem seit 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), das von Inverkehrbringen von beispielsweise Getränkebechern, To-go- Lebensmittelbehältern, Tüten- und Folienverpackungen für sofort verzehrbare Lebensmittel, leichten Tragetaschen,
Feuchttüchern, Luftballons sowie Tabakfiltern die Entrichtung einer Zusatzabgabe fordert. Die Zusatzabgabe ist ab einer in Verkehr gebrachten Menge von lediglich 100 kg zu prüfen – erstmals für das Berichtsjahr 2024. Zum im LUCID-Prüferregister gelisteten Personenkreis zählen u. a. auch Sie als Steuerberater/in.

Weitere Informationen

« zurück zur Übersicht