Steuerberaterkammer Südbaden
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03.06.2025 | 14:00 Uhr – 15:30 Uhr |
Ab dem 1. Juli 2025 startet das neue digitale Meldeverfahren zur Berücksichtigung von Kinderanzahlen in der Pflegeversicherung – eine zentrale Neuerung für alle Arbeitgeber im Bereich der Entgeltabrechnung. Bereits seit dem 1. Juli 2023 profitieren versicherungspflichtige Beschäftigte mit mindestens zwei Kindern von einem Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung. Doch damit dieser korrekt berücksichtigt werden kann, braucht es künftig die richtigen digitalen Prozesse.